Falls Sie sich für eine ambulante Psychotherapie in meiner Praxis interessieren, bitte ich Sie während der Sprechzeiten telefonisch Kontakt mit mir aufzunehmen, damit wir einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren können.
In diesem ersten Gespräch können wir uns kennenlernen und haben ausreichend Zeit, ihr Anliegen zu besprechen. Die erste Sitzung (psychotherapeutische Sprechstunde) dauert in der Regel wie eine gewöhnliche Sitzung 50 Minuten.
Bitte bei Mitteilungen über E-Mail beachten: E-Mails sind wie Postkarten, machen Sie darin nur wenige Angaben. Mit dem Senden einer E-Mail an mich willigen Sie ein, dass ich Ihnen (kurz) antworte!
Ich möchte Sie bitten, im Vorfeld den Erstauskunftsbogen auszufüllen und vor dem Erstgespräch auf dem Postweg zu senden oder persönlich mitzubringen, nicht per E-Mail!
Leider habe ich momentan keine freien Therapieplätze. Sobald wieder Plätze frei werden, wird es an dieser Stelle rechtzeitig bekannt gegeben.
Gesetzlich Versicherte
Bei entsprechender Indikation haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf eine Psychotherapie, die Kosten werden in diesem Fall von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Bitte bringen Sie Ihre Versichertenkarte mit. Abrechnungsgrundlage ist der einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) der vertragspsychotherapeutischen Versorgung.
Private Krankenversicherungen und Beihilfe
In der Regel übernehmen private Krankenversicherungen und die Beihilfe die Kosten für eine Psychotherapie. Meine Vergütung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Da einige private Krankenkassen jedoch nur Basisleistungen erstatten oder andere Einschränkungen bzgl. einer Psychotherapie vorsehen (beispielsweise in Hinblick auf die Anzahl der Psychotherapie-Sitzungen), empfehle ich Ihnen frühzeitig Kontakt zu Ihrer Krankenversicherung aufzunehmen und sich über die Leistungen bei Durchführung einer Verhaltenstherapie zu informieren. Auch die notwendigen Formulare für die Beantragung einer Psychotherapie sollten Sie rechtzeitig anfordern.
Selbstzahler
Sie haben natürlich auch die Möglichkeit als Beihilfe-, Privat- und gesetzlich Versicherte/r die Kosten selbst zu tragen. Abrechnungsgrundlage hierfür ist die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP, Faktor 2,3).
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